Die Registrierung eines Unternehmens in der Schweiz

Die Schweiz bietet zahlreiche Geschäftsmöglichkeiten für Unternehmen in verschiedenen Geschäftsfeldern. Ein Unternehmen in der Schweiz zu registrieren ist daher  besonders für kleine Unternehmen, die ihre Aktivitäten im Ausland ausweiten wollen, ein kluger Schachzug.

Rechtformen von Unternehmen in der Schweiz

Die erste Entscheidung, die Sie bei der Registrierung Ihres Unternehmens treffen müssen, ist die Wahl einer passenden Rechtsform. Die Schweizer Rechtsformen bieten eine Auswahl an Unternehmensformen und –Strukturen. Manche von ihnen eignen sich am besten für  lokale Unternehmen, andere von ihnen begünstigen ausländische Unternehmen, die ihre Aktivitäten auf dem Schweizer Markt ausweiten und ein Büro in der Schweiz eröffnen wollen.  

GmbH oder S.A.R.L ist die Bezeichnung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Schweiz. Investoren, die kleine oder mittelständische Unternehmen eröffnen, ohne an die Schweizer Börse gehen zu wollen, nutzen diese Unternehmensart. Eine GmbH muss über Anteilseigner verfügen, die in den Dokumenten des Unternehmens erwähnt und im Handelsregister offengelegt sind. Um eine S.A.R.L. zu gründen, ist ein Mindeststammkapital von 20.000 CHF oder gleichwertige Vermögenswerte notwendig.

AG oder SA ist eine für alle Geschäftsbedürfnisse geeignete Firmierung mit einer einfachen Anteilsübertragung, weswegen es sich hierbei um eine weit verbreitete Unternehmensart handelt. Die Anteilseigner verfügen – wie im Fall der GmbH – über eine eingeschränkte Haftung, bleiben jedoch anonym, wenn sie es wünschen. Das Unternehmen benötigt ein Mindeststammkapital von 100.000CHF. Mindestens 20% des Betrags muss bei der Firmengründung gezahlt werden.

Geschäftspartnerschaften in der Schweiz bestehen aus drei Arten: einfach, limitiert und generell. Beschränkte Partnerschaften bestehen aus unterschiedlichen Aktivitäten, die von den Geschäftspartnern vorgenommen werden – Aktivitäten, die nicht kommerziell sein müssen. Offene Partnerschaften sind weiter verbreitet, da sie sich für Geschäftspartner eignen, die kommerzielle Aktivitäten vornehmen. Für gewöhnlich handelt es sich dabei um kleine Unternehmen.

Unternehmensniederlassungen in der Schweiz eignen sich für ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftsaktivitäten auf dem Schweizer Markt ausweiten wollen.

Zuletzt können Individuen, die ein Unternehmen in der Schweiz gründen wollen, dieses auch in Form einer Einzelunternehmen führen, wobei es sich um den einfachsten Weg handelt ein Unternehmen zu gründen. Ein Einzelunternehmenkann später in eine GmBh umgewandelt werden. Diese muss dann registriert werden, wenn der Gewinn mehr als 2.300 / Jahr beträgt. 

Wie man ein Unternehmen in der Schweiz registriert

Jetzt, wo Sie wissen, welche Unternehmensarten Ihnen in der Schweiz zur Verfügung stehen, sollten Sie auch wissen, wie sich die jeweilige Registrierungsprozedur gestaltet. In jedem Fall beginnt sie mit einem einzigartigen Markennamen, einem Konto und der Mindestkapitalanforderung. 

GmbH und AG

Der Registrierungsprozess im offiziellen Firmenregister ist recht einfach. Sie müssen lediglich die nötigen Dokumente und die Gründungsakten mit der Geschäftsordnung vorbereiten und von einem Notar beglaubigen lassen. Bevor der Notar seinen Stempel unter die Dokumente setzt, müssen Sie ihm den Beweis erbringen, dass Sie das Stammkapital auf einem temporären Konto Ihrer Bank eingezahlt haben. Die Bankgebühren sollten sich auf ca. 200 CHF belaufen. Mindestens ein Repräsentant des Unternehmens mit Unterschriftenvollmacht muss über einen Wohnsitz und eine Aufenthalts-Arbeitsgenehmigung in der Schweiz verfügen. Nach der Gründung, muss das Unternehmen die Eintragung ins Handelsregister beantragen. Der Antrag wird von anderen Dokumenten begleitet, wie: Gesellschaftsvertrag, der Mandatsannahme des Auditors, der Bestätigung einer anerkannten Einzahlungsstelle, dass das Stammkapital gezahlt wurde und eine Domizilannahmeerklärung, falls das Unternehmen nach der Gründung über keine eigenen Büros verfügt. Für gewöhnlich werden die Dokumente vom Notar eingereicht. 

Während der Eintragungsprozedur bleibt das auf der Bank befindliche Stammkapital eingefroren. Die Eintragungsprozedur ist beendet, sobald das Unternehmen formal im Handelsregister registriert wurde. Das gezahlte Kapital bleibt solange eingefroren, bis die Bank einen Auszug aus dem Handelsregister erhalten hat, der nachweist, dass das neue Unternehmen ordnungsgemäß eingetragen wurde.

Die gesamte Prozedur sollte nicht mehr als zwei oder drei Wochen in Anspruch nehmen. Die Kosten beinhalten die Notargebühr – mindestens 500 CHF, die Eintragungsgebühr von ca. 800 CHF und die eidgenössische Stempelgebühr von 1% - obwohl die ersten 1.000.000 Kapital von der Stempelsteuer ausgenommen sind. 

Einzelunternehmen

Das Handelsregister arbeitet hart daran, Scheinselbstständigkeiten zu eliminieren, weswegen Sie ein detailliertes Formular über Ihr Unternehmen ausfüllen und mindestens drei Kunden benennen müssen, um zu beweisen, dass Sie nicht nur für einen Kunden tätig sind. Hat das Handelsregister Zweifel an Ihrem Unternehmensgegenstand, so kann der Antrag abgelehnt werden. Gründen Sie ein Einzelunternehmen, so müssen Sie nicht in der Schweiz leben, benötigen aber eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung. Der Eintrag ins Handelsregister ist für Einzelunternehmen, die weniger, als 100.000 CHF/Jahr verdienen, für gewöhnlich optional. Trotzdem müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge aus Ihrem Einkommen bezahlen.

Entscheiden Sie sich eine Einzelunternehmen zu gründen, so werden Sie, wenn nötig, Dokumente wie einen Business Plan, Mietverträge, Kunden- und Lieferantenverträge vorlegen müssen.

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