Eröffnung eines Bankkontos in der Schweiz

Einer der ersten Schritte bei der Registrierung eines neuen Unternehmens in der Schweiz – egal um welche Art es sich dabei handelt – besteht darin, ein Bankkonto bei einer Schweizer Bank zu eröffnen. Das Bankkonto ist notwendig, um das Mindeststammkapital zur Gründung einer GmbH oder AG einzuzahlen, kann aber auch für andere juristische Personen verwendet werden.

Laut der Schweizer Gesetzgebung müssen Gebietsfremde, die ein Schweizer Bankkonto eröffnen wollen, ein Mindestalter von 18 Jahren aufweisen. Abgesehen von dieser Voraussetzung gibt es jedoch nicht viele Einschränkungen. Ein Bankkonto kann in fast jeder Währung eröffnet werden. Am häufigsten werden jedoch CHF, US Dollar oder Euro genutzt. Zur Eröffnung eines Bankkontos ist keine Mindestsumme notwendig. Trotzdem müssen Sie, sobald Sie mit dem Einzahlungen beginnen, stets über ein Mindestguthaben verfügen, das je nach Art Ihres Kontos von der Bank festgelegt wird.

Wie Sie sich entscheiden können mit welcher Schweizer Bank Sie zusammenarbeiten wollen

Je nach Art der Investition, die Sie tätigen wollen, ist es sehr wichtig, sich für die Bank zu entscheiden, die Ihnen die meisten Vorteile bietet. Entscheiden Sie sich für eine Schweizer Bank mit einer Niederlassung in Ihrem Land, dann sollten Sie wissen, dass Bankniederlassungen die Gesetze des Landes befolgen müssen, in dem sie sich befinden. So muss Ihnen eine Schweizer Bank in Frankreich keine bessere Privatsphäre als eine reguläre Französische Bank bieten. 

Je umfassender die Investment-Dienstleistungen und Optionen sind, desto höher fällt das nötige Mindestguthaben Ihres Bankkontos aus. Behalten Sie das im Hinterkopf, wenn Sie sich für eine Bank entscheiden. Schweizer Banken bieten Ihnen außerdem den Zugriff auf Bankschließfächer.

Zinseinnahmen bei Schweizer Banken

Verwalten Sie Ihr Konto in CHF, so können Sie eine kleine Zinsrate erhalten, müssen jedoch die Schweizer Quellensteuer zahlen. Benötigen Sie Ihr Konto, um ein Schweizer Unternehmen zu registrieren, dann müssen Sie Ihr Konto in CHF anlegen. Die meisten Kontoinhaber, die nicht in der Schweiz leben, nutzen Ihr Konto jedoch in anderen Währungen. Die Währungen können in einen Währungsmarktfond eingebracht werden, wodurch Zinsen in der Schweiz erwirtschaftet werden.

Wie Sie ein Bankkonto in der Schweiz eröffnen

Zahlreiche Schweizer Banken bieten die Möglichkeit ein Konto per Post oder Fax zu eröffnen. Die sicherste Methode ist jedoch die Eröffnung persönlich vorzunehmen. Die Schweizer Geldwäschebekämpfungsgesetze erfordern, dass der Kontoinhaber nachweist, woher das Geld stammt, sodass unterschiedliche zertifizierte Dokumente wie beglaubigte Kopien Ihres Passes, Ihrer Steuererklärungen, Unternehmensunterlagen, falls nötig professionelle Lizenzen, ein Beweis woher das eingezahlte Geld stammt und alle typischen persönlichen Informationen benötigt werden. Es muss außerdem angegeben werden, wofür das Geld nach der Einzahlung verwendet werden soll.

Der Hauptunterschied zwischen der persönlichen Eröffnung eines Bankkontos und der Eröffnung per Post besteht darin, dass die beglaubigten Kopien Ihres Passes eine Apostille benötigen. Eine Apostille ist ein Siegel, das verwendet wird, um zu zertifizieren, dass es sich bei einem offiziellen Dokument um eine beglaubigte Kopie handelt. In den meisten Ländern ist diese bei einem Notar erhältlich.

Nummernkonten an Schweizer Banken

Nummernkonten setzen voraus, dass Sie sich physisch zu der jeweiligen Schweiz Bank begeben oder eine Person in Ihrem Namen senden. Ein solches Konto erfordert außerdem eine hohe Ersteinzahlung und verfügt über hohe Verwaltungskosten. Nummernkonten sind nicht anonym. 

Einzahlungen und Gebühren an Schweizer Banken

Die Mindesteinlagen können je nach Bankkonto und vorgenommenen Transaktionen variieren. So könnte bei einem Basiskonto eine Gebühr für ausgehende Banktransfers, internationale Scheckeinzahlungen und eine jährliche Verwaltungsgebühr je nach Anzahl der Eintragungen in Ihrem Kontoauszug anfallen.

Wann wird ein Schweizer Bankkonto abgelehnt

Für gewöhnlich werden Bankkonten in der Schweiz nicht abgelehnt - es sei denn, die Herkunft des Geldes ist fragwürdig oder unklar oder die Herkunft verstößt gegen die Schweizer Regulierungen. Die Prüfung der Herkunft des Geldes und der nachfolgenden Einzahlungen ist aufgrund der strikten Geldwäschebekämpfungsgesetze sehr streng. 

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