ZUG MEDIENMITTEILUNG

Finanzdirektor Heinz Tännler unterstützt die Vorschläge des Steuerungsorgans des Bundes für die Steuervorlage 17. Er sieht sich bestätigt in den Eckwerten für den Umbau des Zuger Unternehmenssteuerrechts.
Das Steuerungsorgan des Bundes hat heute seine Vorschläge für die Steuervorlage 17, also den Umbau des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts, bekanntgegeben. Finanzdirektor Heinz Tännler, der daran mitwirkte, unterstützt diese grundsätzlich und bekräftigt seine Absicht, das Zuger Unternehmenssteuerrecht, ohne namhafte Einbussen für Kanton, Gemeinden, Unternehmen und Bevölkerung, mit einem einheitlichen Gewinnsteuersatz von rund 12 Prozent umzubauen. Dabei findet keine Verschiebung der Steuerlast auf die privaten Steuerzahlenden statt. Abhängig vom Fortschritt der Arbeiten auf Bundesebene wird der Regierungsrat die Vernehmlassung für die kantonale Umsetzung voraussichtlich im April 2018 starten, damit die Änderungen per 2020 in Kraft treten können.
Eckwerte und Terminplan auf Bundesebene
Heute hat das Steuerungsorgan des Bundes die Eckwerte und den Terminplan der Steuervorlage 17 präsentiert. Die Steuervorlage 17 verfolgt das Ziel, das Schweizer Steuersystem international wieder akzeptabel zu machen und die steuerliche Privilegierung gewisser international tätiger Firmen aufzuheben.
Dem mit Vertretungen aus Bund und Kantonen zusammengesetzten Steuerungsorgan ist es gelungen, unter engem Einbezug der Städte und Gemeinden, ein ausgewogenes und tragfähiges neues Paket für den unausweichlichen Umbau des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts zu schnüren. Für die ganze Schweiz, besonders aber auch für den international ausgerichteten Wirtschaftsstandort Zug, ist es von grosser Bedeutung, dass die wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für international tätige Unternehmen nach dem Nein des eidgenössischen Stimmvolks zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) vom 12. Februar 2017 mit einer politisch mehrheitsfähigen Vorlage innert nützlicher Frist geklärt und die Planungs- und Rechtssicherheit wieder verbessert werden können. Das Steuerungsorgan hat sich bei seinen Vorschlägen zuhanden des Bundesrats an der Grundstruktur der vom Zuger Stimmvolk gutgeheissenen USR III orientiert. Es hat dabei aber in verschiedenen Punkten den im Vorfeld des Referendums geäusserten Anliegen und Bedenken Rechnung getragen, und als sozialrelevantes Element neu eine Erhöhung des Mindestbetrags für Kinder- und Ausbildungszulagen aufgenommen.
Als Mitglied des Steuerungsorgans konnte Finanzdirektor Heinz Tännler die zentralen Zuger Interessen in einer frühen Phase in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Die nun präsentierten Eckwerte und der Terminplan gehen in die richtige Richtung. «Alle Beteiligten sind aufgefordert, im Interesse einer zeitnahen und ausgewogenen Lösung aufeinander zuzugehen und nicht auf Maximalforderungen zu beharren», sagt Finanzdirektor Heinz Tännler. «Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Ebene Bund feststehen und der Regierungsrat seine Haltung formell festgelegt hat, wird er die Umsetzungsarbeiten auf kantonaler Ebene mit hoher Priorität weiter vorantreiben.» Weiter bekräftigt Finanzdirektor Tännler: «Wir planen weiterhin, die Steuerreform im Kanton Zug ohne nennenswerte finanzielle Einbussen für den Kanton und die Gemeinden und ohne Abwälzung von Steuerlasten auf private Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umzusetzen.»
Geplante Eckwerte für den Kanton Zug
Als zentrales Element der kantonalen Umsetzung ist ein einheitlicher Gewinnsteuersatz für alle Unternehmen von rund 12 Prozent geplant. Weiter sollen eine Patentbox mit einer kantonalen steuerlichen Entlastung von 90 Prozent eingeführt und Forschung und Entwicklung mit einem 150-prozentigen kantonalen Abzug gefördert werden. Die Maximalentlastung wird 70 Prozent des Reingewinns betragen. Auch Anpassungen bei der Kapitalsteuer sind vorzunehmen. Mit Blick auf einen tragfähigen politischen Kompromiss ist zu akzeptieren, dass die Besteuerung qualifizierender Dividenden von heute 50 Prozent auf neu 70 Prozent erhöht wird. Von der Erhöhung des Mindestbetrags für Kinder- und Ausbildungszulagen ist der Kanton Zug nicht betroffen, da er schon heute höhere Beträge kennt. «Mit diesem insgesamt ausgewogenen Paket bleibt der Kanton Zug attraktiv und konkurrenzfähig», zeigt sich Finanzdirektor Tännler von den Massnahmen überzeugt.
KMU profitieren, keine Mehrbelastung der Bevölkerung
Die Anpassungen werden zu einem grösseren Umbau des Unternehmenssteuerrechts führen. Ein Teil der bisher privilegiert besteuerten Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften wird eine moderate steuerliche Mehrbelastung in Kauf nehmen müssen. Dafür wird der Gewinnsteuersatz für alle übrigen Zuger Unternehmen von heute 14,6 Prozent auf neu rund 12 Prozent gesenkt. Der Umbau des Zuger Unternehmenssteuerrechts soll aufkommensneutral erfolgen. Dies bedeutet, dass sich die verschiedenen Mehr- und Mindereinnahmen, inklusive indirekte Folgen für den Nationalen Finanzausgleich (NFA), ungefähr ausgleichen. «Wichtig ist, dass die Steuervorlage keine Steuerlasten von den Unternehmen auf die privaten Steuerzahlenden umlagert», betont Finanzdirektor Tännler.
Kantonale Vernehmlassungsvorlage voraussichtlich im April 2018
Abhängig vom weiteren Fortschritt auf Bundesebene wird die Finanzdirektion die Vernehmlassung zur kantonalen Umsetzungsvorlage so rasch als möglich eröffnen, nach aktuellem Planungsstand voraussichtlich im April 2018. Mit einer Beratung der Steuervorlage 17 in den eidgenössischen Räten ist im Sommer 2018 zu rechnen. Der Zuger Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich im ersten Semester 2019 für ein Inkrafttreten per 2020 beraten.
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