Unternehmenssteuern in der Schweiz

Das Schweizer Steuersystem ist durch unterschiedliche Ebenen direkter Besteuerung charakterisiert: Bundessteuern, Kantonssteuern und Gemeindesteuern. Die Steuergesetzgebung der einzelnen Schweizer Kantone ist häufig sehr unterschiedlich. Die Kantone mussten ihre Steuergesetzgebung gemäß des Bundessteuerharmonisierungsgesetzes anpassen. Das Gesetz zielte jedoch nicht darauf ab jeden Kanton dieselbe Steuergesetzgebung anerkennen zu lassen. Wichtige Entscheidungen bezüglich der Steuerraten unterliegen noch immer der Entscheidungsgewalt der Kantone.

Kantons- und Bundessteuern in der Schweiz

Prinzipiell sind Individuen und juristische Personen in den einzelnen Schweizer Kantonen steuerpflichtig, sofern sich deren Wohn- und Geschäftssitz dort befindet oder sie dort eine Niederlassung betreiben. Eine Steuerpflicht auf Vermögenswerte und Einkommen kann auch bestehen, wenn sich der Sitz der juristischen Person außerhalb der Schweiz befindet. Ausländische Personen können nach der Quelle ihres Einkommens besteuert werden, das, wie Vergütungen für die Teilnahme an Firmenmeetings oder Geschäftsführergebühr, professionell in einem Schweizer Kanton verdient wird.

Konsultieren Sie die Doppelbesteuerungsabkommen, die die Schweiz mit den unterschiedlichen Ländern geschlossen hat, um herauszufinden, ob dies der Fall ist. Die Schweiz verfügt über Doppelbesteuerungsabkommen mit den meisten Industrienationen – egal, ob es sich dabei um EU-Mitgliedsstaaten handelt oder nicht.

Einkommens- und Kapitalsteuer

Direkte Bundessteuern, Kantonssteuern und Gemeindesteuern werden auf das Einkommen eines Unternehmens erhoben, während das Kapital lediglich Kantons- und Gemeindesteuern unterliegt. Die Steuern variieren dabei je nach Aktivität des Unternehmens. Unterschiedliche Steuerraten beziehen sich auf Betriebsgesellschaften, Holdinggesellschaften, Sitzgesellschaften und Mischunternehmen. Manche Kantone bieten Steuervorteile für Holdinggesellschaften, Mischgesellschaften und Sitzgesellschaften.

Betriebsgesellschaften sind juristische Personen, die einen Handel ausführen, Herstellungs- oder Dienstleistungsaktivitäten vornehmen. Diese Unternehmen unterliegen der normalen Besteuerung. Die Steuer fällt auf den versteuerten Bilanzgewinn und das eingezahlte Stamm- oder Gründungskapital, sowie auf ausgewiesene und stille Rücklagen an.

Privilegierte Besteuerung

Im Gegensatz zur Bundessteuer, die Holdinggesellschaften eingeschränkte Privilegien einräumt, bietet die Steuergesetzgebung in manchen Kantonen privilegierte Steuern für bestimmte Unternehmen, die sich je nach deren Aktivität richten.

Holdinggesellschaften sind von der kantonalen Einkommenssteuer ausgenommen und zahlen einen ermäßigten Kapitalsteuersatz. Auf Bundesebene kann Anspruch auf Steuerermäßigung auf Grundlage des Einkommens aus signifikanten Investitionen in andere Unternehmen bestehen, die auch als Beteiligungsabzug bezeichnet wird.

Investmentgesellschaften erhalten für signifikante Investitionen in andere Unternehmen – ähnlich des Beteiligungsabzuges - eine Steuerermäßigung auf kantonaler Ebene.

Verwaltungsgesellschaften werden für Umsätze aus Schweizer Quellen voll besteuert. Einkommen aus ausländischen Quellen wird dagegen proportional und je nach Ausmaß der Aktivität besteuert. Einkommen aus Investitionen in andere Unternehmen ist nicht steuerpflichtig.

Mischunternehmen werden auf Grundlage unterschiedlicher Regulierungen besteuert. Der zu versteuernde Bilanzgewinn eines Mischunternehmens wird mittels Spatenrechnung ermittelt. Eine bestimmte Summe, die sich aus Verwaltungskosten und Steuern zusammensetzt, kann als Steuervergünstigung berechnet werden. Einkommen von außerhalb der Schweiz wird auf einer Skala gemäß der Anzahl der Vollzeitbeschäftigten in der Schweiz ermittelt. 

Wesentliche Gesellschaften können eine Steuervergünstigung auf Ebene der direkten Bundessteuern für Geschäfte außerhalb der Schweiz, wie Handelstransaktionen mit ausländischen Tochter- und Schwestergesellschaften oder der Vergabe von Auftragsfertigungen an solche ausländischen Gesellschaften, geltend machen. 

Quellensteuer

Die Gewinnverteilung eines Unternehmens unterliegt der Quellensteuer der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Steuer wird auf Quellen erhoben und ist momentan auf eine Rate von 35% festgesetzt. Eine Rückerstattung ist je nach Steuerabkommen zwischen der Schweiz und dem jeweiligen Wohnsitzland möglich.

Im Falle eines Schweizer Unternehmens und einer Schweizer Tochtergesellschaft muss sich das Unternehmen, das eine Dividende auszahlt, zwischen der Zahlung der Quellensteuer oder Anwendung des Mitteilungsverfahrens entscheiden.

Mehrwertsteuer

Für die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen innerhalb des Schweizer Territoriums wird die Mehrwertsteuer auf  den Bruttoumsatz erhoben. Exporte und im Ausland ausgeführte Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Mehrwertsteuerpflichtig ist jede juristische Person. Steuerbefreit ist jeder, der innerhalb eines Jahres einen Umsatz aus steuerpflichtigen Lieferungen von weniger als 100.000 CHF generiert. Die normale Mehrwertsteuerrate beträgt 8% - eine niedrige Steuerrate im Vergleich zu anderen UE Staaten. Auf bestimmte Güter und Dienstleistungen beträgt die Rate sogar nur 2,5%. 

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