Doppelbesteuerungsabkommen in der Schweiz

Doppelbesteuerungsabkommen beziehen sich auf den Fakt, dass zwei Staaten gleichzeitig dasselbe Unternehmen besteuern. Diese Situation ergibt sich häufig dann, wenn Unternehmen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in unterschiedlichen Staaten unterhalten. Die Schweiz verfügt über eine Unternehmensbesteuerung, in der ein Unternehmen und dessen Anteilseigner oder Eigentümer individuell besteuert werden, wodurch es zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung kommt.

Um eine solche doppelte Besteuerung für Unternehmen zu vermeiden, hat die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen mit den meisten Industrienationen geschlossen, was auch die USA und die Länder der Europäischen Union umfasst. Die Schweiz wendet den Standard der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für ihre Doppelbesteuerungsabkommen an. 

Die Schweiz verfügt außerdem über Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen mit 10 Staaten.

Die Verträge beziehen sich auf die folgenden Steueraspekte:

  • Steuerbefreiung für die Gewinne von Niederlassungen in der Schweiz
  • Rückforderung von Quellensteuern
  • Besteuerung von Tantiemen und Lizenzgebühren

Der allgemeine Effekt solcher Verträge für Nicht-Ansässige der Vertragsländer besteht darin, dass diese eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der Steuern, die durch die Schweizer Zahlstelle zurückgehalten werden, erhalten. Es wird zudem keine Quellensteuer auf Lizenzgebühren erhoben, die an ausländische Begünstigte gezahlt werden. Zudem sind auf Gewinne, die durch eine Schweizer Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Ausland verteilt werden, keine Quellensteuern zu zahlen – unabhängig eines eventuell vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommens.

Wie wird einem Missbrauch der Steuerabkommen vorgebeugt?

Eine Rückzahlung der Quellensteuern ist ausgeschlossen, falls im Ausland kontrollierte juristische Personen mit Geschäftstätigkeiten in der Schweiz die folgenden Kriterien nicht erfüllen:

  • Die juristische Person muss ein angemessenes Schuldenverhältnis aufweisen, was bedeutet, dass die Gesamtsumme der verzinslichen Darlehen, das Eigenkapital des Unternehmens nicht überschreiten sollte (sollte Zeitweise diesen Wert nicht überschreiten)
  • Die juristische Person darf keine überhöhte Zinsrate auf Schulden zahlen;
  • Die juristische Person darf nicht mehr als 50% ihres Einkommen für Verwaltungsgebühren, Zinsen oder Lizenzgebühren an Gebietsfremde zahlen;
  • Die juristische Person muss mindestens 25% ihres Einkommens verteilen, welches auch als Dividende ausgeschüttet werden kann.

Wie Sie von den Doppelbesteuerungsabkommen in der Schweiz profitieren

Die Schweiz aktualisiert ihre Regulierungen bezüglich des Informationsaustauschs, Steuerbetrugs und Steuerhinterziehung stetig, sodass viele Steuerabkommen entsprechen geändert wurden.

Um eine Vergünstigung durch eines der Schweizer Steuerabkommen zu erhalten, müssen der Einkommenssteuerzahler, der Empfänger und die Steuerbehörden des jeweiligen Partnerlandes ein Formular zur Zertifizierung des Wohnsitzes des Empfängers unterzeichnen und bestätigen, dass die Informationen über den Empfänger korrekt sind. Das Formular wird anschließend noch vor der Zahlung an die eidgenössische Steuerverwaltung gesendet. 

Situationen, in denen die Vertragsbestimmungen ungültig sind

Die Vertragsbestimmungen beziehen sich nicht auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren, die durch eine Schweizer juristische Person an eine deutsche, italienische, französische oder belgische juristische Person gezahlt werden, falls die Schweizer juristische Person teilweise oder vollständig von den kantonalen Steuern ausgenommen ist, durch Steuervergünstigungen die für spezifische Arten von Firmen  oder Branchen, wie Immobilien-, Hilfs-, Beteiligungs-, Misch- sowie Service Unternehmen.

Werden all diese Aspekte einbezogen, so ist es wichtig von den existierenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und ihren Partnerländern zu profitieren, da dies eine hervorragende Möglichkeit für Unternehmen darstellt, die eine übermäßige Besteuerung oder eine doppelte Besteuerung ihrer Profite vermeiden wollen.

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