Steuerarten in der Schweiz

Steuerarten in der Schweiz

Die derzeit in der Schweiz anfallenden Steuerarten lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen: Bundessteuern, kantonale Steuern und Gemeindesteuern. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat die Schweiz mit den meisten Industriestaaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um ausländische Investoren vor einer Doppelbesteuerung zu schützen.

Direkte Bundessteuern

Die direkten Bundessteuern setzen sich wie folgt zusammen:

  1. Einkommenssteuern, für das persönliche Einkommen und die Körperschaftssteuer.
  2. Verrechnungssteuern auf Einkünften aus Kapitalvermögen wie Zinsen und Wertpapieren, Bankkonten, Dividenden und Aktiengewinnen. Quellensteuern werden zurückerstattet, wenn die entsprechenden Vermögenswerte und Umsätze in der Steuererklärung angegeben werden. In der Regel wird die Rückerstattung mit der zu zahlenden kantonalen Steuer verrechnet oder direkt an die Person, die sie beantragt hat, ausbezahlt
  3. Die Glücksspielsteuer des Bundes für Kasinos oder andere juristische Personen, die Glücksspiele anbieten.
  4. Die Wehrpflichtersatzabgabe wie Entschädigung für die Befreiung vom Militär- oder Zivildienst. Diese Steuer zahlen Schweizer Männer, die zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr keinen Militär- oder Zivildienst leisten, nicht wehrfähig sind oder bis zum 34. Diese Steuer beträgt 3 % des versteuerten Einkommens oder mindestens 400 CHF.

Bundessteuern auf Waren und Dienstleistungen

  1. Die Mehrwertsteuer gilt für alle Unternehmen. Der jährliche Gesamtumsatz ist ausschlaggebend dafür, ob die Mehrwertsteuer abgezogen wird. Auf die meisten Waren und Dienstleistungen wird eine Mehrwertsteuer von 8 % erhoben. Bestimmte Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Zeitungen, Zeitschriften, Medikamente oder auch Eintrittskarten für Sport- und Kulturveranstaltungen werden jedoch nur mit 2,5 % besteuert. Für Hotelübernachtungen gilt ein besonderer Steuersatz von 3,8 %.
  2. Stempelabgaben
  3. Die Tabak- und Alkoholsteuer gilt für Spirituosen und Tabakerzeugnisse. Die Alkoholsteuer gilt nicht für traditionell vergorene Erzeugnisse wie Wein und Apfelwein. Bier hingegen unterliegt einer Steuer, die von der Eidgenössischen Zollverwaltung erhoben wird. Eingeführte Tabakwaren und Alkohol sind ebenfalls steuerpflichtig.
  4. Die Mineralölsteuer gilt für Rohöl, andere Mineralöle, Erdgase und deren Raffinerieprodukte. Der Steuersatz variiert je nach Art des Mineralöls. Ein Steuerzuschlag für Mineralöl in Treibstoffen wird pauschal mit 300 CHF pro 1'000 Liter erhoben.
  5. Die Motorfahrzeugsteuer wird jährlich auf jedem registrierten Motorfahrzeug erhoben. Die Höhe der Steuer variiert je nach dem Schweizer Kanton, in dem das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
  6. Die Autobahnvignette
  7. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
  8. Die Zölle

Direkte Kanton- und Gemeindesteuern

  1. Zu den Einkommens- und Vermögenssteuern gehören die Einkommensteuer, die Quellensteuer, die Kopfsteuer, die Vermögenssteuer, die Körperschaftsteuer sowie die Steuern auf das Eigenkapital und die aufwandsbezogene Besteuerung.
  2. Erbschafts- und Schenkungssteuern. Unter bestimmten Umständen müssen die Erben Steuern auf den Nachlass des Verstorbenen zahlen. Ehegatten, Partner einer eingetragenen Partnerschaft, Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder sind in der Regel von der Steuer befreit. Vererbtes persönliches Eigentum und Hausrat werden nicht besteuert. Bei Schenkungen wird eine Steuer auf den Betrag des verschenkten Geldes oder Vermögens erhoben. Die Schenkungssteuer wird vom Empfänger gezahlt. Ehegatten, Partner einer eingetragenen Partnerschaft, Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder sind in der Regel ausgenommen.
  3. Grundsteuer und Grunderwerbsteuer.
  4. Kantonale Spielbankenabgabe.
  5. Gewerbesteuer

Kantonale und kommunale Steuern auf Waren und Dienstleistungen

  1. Kraftfahrzeugsteuer
  2. Hundesteuer, die jährlich von den Besitzern bezahlt wird. Die Steuer wird vom Kanton oder der Gemeinde erhoben und richtet sich nach der Größe und dem Gewicht des Hundes. In den meisten Schweizer Kantonen gibt es keine oder eine reduzierte Steuer für Blinden- und Rettungshunde.
  3. Vergnügungssteuer
  4. Stempelsteuer und Registerabgaben
  5. Wasserzinsen
  6. Lotteriesteuer, für diejenigen, die einen bestimmten Betrag im Lotto gewinnen.
  7. Kurtaxe

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